Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Im Einzelnen erstreckt sich das Miet- und Wohnungseigentumsrecht auf folgende Bereiche:

  • Wohnraummietrecht (Minderung, Nebenkosten, Kündigung, Räumung etc.)
  • Gewerberaummietrecht (Instandhaltung und Instandsetzung, Miethöhe, Staffelmietvereinbarungen und Wertsicherungsklauseln, Mietdauer etc.)
  • Wohnungseigentumsrecht (Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlung, Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen, Jahresabrechnungen, Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen etc.)
  • Nachbarrecht (Grenzstreitigkeiten, Überwuchs und Überhang etc.)
  • Maklerrecht (Vermittlungstätigkeiten, Abschlusstätigkeiten, Provisionsansprüche etc.)

Ich berate, betreue und vertrete Sie umfassend in den vorgenannten Rechtsgebieten.

Ich bin sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite tätig.

Hier geht es insbesondere um

-          Gestaltung von Mietverträgen,

-          deren Beendigung beispielsweise im Wege einer

-          Eigenbedarfskündigung und bei der

-          Durchsetzung und Abwehr von Mietzins- und Räumungsansprüchen.


 

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