Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Einzelnen erstreckt sich das Miet- und Wohnungseigentumsrecht auf folgende Bereiche:
- Wohnraummietrecht (Minderung, Nebenkosten, Kündigung, Räumung etc.)
- Gewerberaummietrecht (Instandhaltung und Instandsetzung, Miethöhe, Staffelmietvereinbarungen und Wertsicherungsklauseln, Mietdauer etc.)
- Wohnungseigentumsrecht (Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlung, Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen, Jahresabrechnungen, Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen etc.)
- Nachbarrecht (Grenzstreitigkeiten, Überwuchs und Überhang etc.)
- Maklerrecht (Vermittlungstätigkeiten, Abschlusstätigkeiten, Provisionsansprüche etc.)
Ich berate, betreue und vertrete Sie umfassend in den vorgenannten Rechtsgebieten.
Ich bin sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite tätig.
Hier geht es insbesondere um
- Gestaltung von Mietverträgen,
- deren Beendigung beispielsweise im Wege einer
- Eigenbedarfskündigung und bei der
- Durchsetzung und Abwehr von Mietzins- und Räumungsansprüchen.
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