Familienrecht

 

 

Im Bereich des Familienrechts kommt es nicht selten zu erheblichen emotionalen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.

Eine für sämtliche Beteiligten vernünftige Vorgehensweise ist oft blockiert.

Aus diesem Grunde ist es für den Betroffenen von großem Interesse, von Beginn an einen fachkundigen Spezialisten an seiner Seite zu haben, der eine professionelle Beratung und Vertretung gewährleistet.

Mit der Trennung und gegebenenfalls Scheidung kommt es zu einer Vielzahl von Rechtsfragen: was geschieht mit unserem Vermögen ? Welche Unterhaltsansprüche kann ich geltend machen ? Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt?

 

Mein Ziel ist es, die mit der Trennung und Scheidung verbundenen Streitigkeiten vorrangig einvernehmlich zu regeln; zu einer prozessualen Auseinandersetzung sollte es deshalb erst dann kommen, wenn die Gegenseite berechtigte Forderungen zurückweist und diese nicht erfüllt.

Ich vertrete Sie deshalb fachkundig in dem gesamten Bereich des Familienrechts.

 

Folgende Themen sind hier von Bedeutung:

  • Familienrechtliche Verträge
  • Kindes- und Ehegattentrennungsunterhalt
  • Nachscheidungsunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Hausratsverteilung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Steuern
  • Betreuung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Ich stehe Ihnen gerne für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

 

 

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