Erbrecht
Die anwaltliche Beratung im erbrechtlichen Bereich schließt das Risiko späterer Streitigkeiten, die oftmals zu teuren Prozessen führen, aus. Deshalb ist es gerade in dem weitreichenden Gebiet des Erbrechts von besonderer Wichtigkeit, frühzeitig den Rat eines Anwalts für Erbrecht einzuholen. Das von mir bearbeitete Erbrecht umfasst u.a.:
- Gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteilrecht
- Gewillkürte Erbfolge
- Gestaltungsmöglichkeiten in Testament / Erbvertrag
- Lebzeitige Verfügungen des Erblassers
- Letztwillige Verfügungsmöglichkeiten für nichteheliche Lebenspartner
- Ausschluss der Erbfolge
- Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
- Erbengemeinschaft (Verwaltung, Auseinandersetzung, Streitigkeiten)
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
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